Allgemeine Geschäftsbedingungen der NOHL-Werbung GmbH
für den Kaufmännischen Verkehr (Verkäufer und Käufer sind Unternehmer)


1. Geltungsbereich
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristichen Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne § 310 Abs. 1 BGB.
Entgegenstehende oder abweichende bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir
ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir dieses
innerhalb von 2 Wochen annehmen.

3. Preise und Zahlung
Sofern nichts gegenteiliges in Textform vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk,
zzgl. Verpackung, Versand und Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe
Der Mindestbestellwert beträgt 50,00 EUR netto (zzgl. Versandkosten und MwSt.)
Wir bieten folgende Zahlungsmodalitäten an:
Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel (bonitätsabhängig)
Bar bei Warenübergabe/Abholung
PAYPAL
Skontoabzug ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Verzugszinsen werden in Höhe von 9% p.a. über dem Basiszinsatz und zuzüglich einer Kostenpauschale
von 10,00 EUR berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Bei Bekanntwerden von Negativmerkmalen zur Bonität liefern wir generell nur gegen Vorkasse oder
bankbestätigte Sicherheiten.
Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Fälligkeit der Zahlungen.
Die Firma NOHL-Werbung ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der
erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer
berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen.
Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma NOHL-Werbung über den Betrag verfügen kann.
Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck unwiderruflich eingelöst ist.

4. Lieferzeit
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Besteller voraus.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen
erstzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen
vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache
in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges
für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalisierten Verzugsentschädigung in Höhe
von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch 15% des Lieferwertes.

5. Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an dieses versandt, so geht mit der Absendung an den
Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder
der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Die gilt unabhänging davon, ob die
Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung
sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. das gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen,
auch wenn wir uns nicht stets darauf berufen. Wir sind berechtigt die Kaussache zurückzunehmen,
wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

7. Widerruf, Rücktritt vom Vertrag, Rücksendungen
Im kaufmännischen Verkehr hat der Käufer, im Gegensatz zum nicht kaufmännischen Verkehr (Verkäufer ist Endkunde)
kein Widerrufsrecht oder Rücktrittsrecht vom Vertrag.
Wir nehmen Waren nur nach vorheriger Absprache auf Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurück.
Kontaktieren Sie uns unter Tel. 0345-2024470 oder per mail an info@nohlwerbung.de
Voraussetzungen dafür sind
- es handelt sich um Standard-Produkte aus unserem Sortiment, die nicht extra für Sie angefertigt wurden
- die Ware muss unbeschädigt sein
- der Käufer trägt die Rücksendekosten (unfreie Rücksendungen nehmen wir nicht an)
- Sie akzeptieren, dass wir für den Aufwand der Abwicklung der Rücksendung eine pauschale Gebühr von
20% des Netto-Auftragswertes berechnen, d.h. wir schreiben Ihnen 80% des Nettowarenwertes gut.

8. Gewährleistung und Mängelrüge
Gewährleistungsrechte des Besteller setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der Ware beim Besteller.
Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen,
gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits
zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware , vorbehaltlich fristgerechter
Mängelrüge nach unserer wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung
innerhalb angemessener Frist zu geben.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schdensersatzansprüche - vom Vertrag
zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Mängelersatzansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,
bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie
bei Schäden. die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
übermäßiger Beanspruchung oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen.
Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen,
so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transprt-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen
sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des
Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand, geltendes Recht
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN_Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, unser Geschäftssitz.